Das heutige Strafrecht
schützt Opfer von Mobbing ausreichend. Aus Sicht des Bundesrates gilt das auch für Taten im Internet. Denn das Problem ist, dass das Recht nicht durchgesetzt werden kann.
Wer andere durch einschüchterndes, belästigendes oder blossstellendes Verhalten beleidigt, schikaniert, quält oder herabsetzt, kann heute bereits angemessen bestraft werden. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht, den der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet hat. In Auftrag gegeben hat dieser der Nationalrat. Die grosse Kammer wollte vom Bundesrat wissen, wie Cybermobbing und digitale Gewalt bestraft werden können.
Für die Landesregierung ist die Antwort klar: Die geltenden gesetzlichen Grundlagen reichen aus. Mobbing sei strafbar. Das gelte für Handlungen im Internet als auch für jene in der physischen Welt, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Justiz.
Anonyme Täter sind das Problem
Die Strafverfolgung wird nach Ansicht des Bundesrates durch einen anderen Punkt erschwert: die Anonymität. Die Strafbarkeit scheitere in der Regel nicht daran, dass die Taten nicht vom Strafrecht erfasst seien. Die Täter handelten im virtuellen Raum meist anonym. Dadurch sei die Durchsetzung des Rechts schwierig oder bisweilen unmöglich. Da könne auch ein spezifischer Cybermobbing-Artikel wenig bewirken.
Hoffnungen setzt die Landesregierung in das neue Datenschutzrecht, das im September 2023 in Kraft treten wird. In Zukunft müssen private Datenbearbeiter mit Sitz im Ausland eine Vertretung in der Schweiz bezeichnen, wenn sie Daten von hier lebenden Menschen bearbeiten. Das hat den Vorteil, dass Personen sich an diese Vertretung wenden können, wenn sie sich durch Inhalte auf der Plattform in ihrer Persönlichkeit verletzt fühlen. Heute fehlt diese Ansprechperson in der Schweiz häufig.
Gewalt in Erziehung: Neues Gesetz brächte nichts
Keinen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat auch bei einem anderen Thema. Er lehnt es ab, einen neuen Gesetzesartikel gegen Gewalt in der Erziehung zu schaffen. Dabei stützt er sich auf einen Bericht, mit dem er ein Postulat aus dem Nationalrat erfüllt.
Gemäss geltendem Recht sei Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen im Rahmen der elterlichen Erziehung verboten. Eine zusätzliche Gesetzesbestimmung würde den rechtlichen Schutz von Kinder und Jugendlichen nicht erhöhen, argumentiert der Bundesrat. Das Ziel der gewaltfreien Erziehungen werde vor allem durch die Sensibilisierung der Gesellschaft und durch die Unterstützung von Kindern und Familien in schwierigen Situationen erreicht.
Denkbar ist aus Sicht des Bundesrates, im Zivilgesetzbuch (ZGB) eine Bestimmung zu formulieren, um die gewaltfreie Erziehung im Sinne eines Leitbildes zu verankern. Der Entscheid liege nun beim Parlament.
Quelle:
Medienmitteilung: http://bit.ly/MedienmitteilungBundesrat
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