top of page
AutorenbildCandid Pfister

Japan verschärft Strafen gegen Cybermobbing

Cybermobbing ist in Japan ein immer größeres Problem, was zu immer mehr Aufmerksamkeit führt, da es in allen gesellschaftlichen Schichten mittlerweile zu immer schlimmeren Vorfällen durch das Online-Mobbing gekommen ist.


Die japanische Regierung hat nun einen Entwurf zur Überarbeitung von Artikel 231 des Strafgesetzbuches in die laufende Parlamentssitzung eingebracht, der unter anderem deutlich härtere Strafen vorsieht.




Strafen gegen Cybermobbing schrecken aktuell kaum jemanden ab


Aktuell wird eine Person, die eine andere Person in der Öffentlichkeit beleidigt, mit einer Haftstrafe von bis zu 29 Tagen oder einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Yen (ca. 73,21 Euro) bestraft. Das Strafmaß ist das mildeste im japanischen Strafgesetzbuch und wurde seit dem Inkrafttreten des Gesetzes in der Meiji-Ära (1868 bis 1912) nicht überarbeitet.


Lange Zeit hat die japanische Regierung das Problem des Cybermobbings allerdings ignoriert, erst durch den Selbstmord der Reality-Show-Star und Wrestlerin Hana Kimura im Mai 2020 wurde sie zum Handeln gezwungen.

Kimura spielte die Hauptrolle in der beliebten Reality-TV-Show „Terrace House“ und wurde nach einer Folge der Show in den sozialen Medien mit Hasskommentaren bombardiert.


Gegen zwei Männer wurde Anklage erhoben, da sie Kommentare wie „Wann wirst du endlich sterben“ und „Du machst dich lächerlich, nur weil du am Leben bist“ geschrieben haben. Beide wurden zu einer Geldstrafe von 9.000 Yen (ca. 65,89 Euro) verurteilt.


Diese mehr als milde Strafe machte deutlich, dass das Strafmaß für Cybermobbing in Japan dringend überarbeitet werden muss, auch weil die gemeldeten Fälle immer weiter ansteigen.


Immer mehr Opfer wenden sich an Beratungszentren in Japan


Allein im Geschäftsjahr 2020 meldeten die Beratungszentren des Innenministeriums 5.407 Meldungen wegen Cybermobbing, ein Anstieg um das Vierfache innerhalb von 10 Jahren. Die Zahl liegt allerdings weitaus höher, da nicht jedes Opfer sich an eines dieser Beratungszentren wendet.


Im Entwurf für die Überarbeitung des Strafgesetzes wird das Strafmaß für Beleidigung mit einer Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Yen (ca. 2.196 Euro) festgelegt.

Bei Verleumdung sieht der Entwurf ein Strafmaß von drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe von bis zu 500.000 Yen (ca. 3.660 Euro) vor.


Damit der Tatbestand einer Verleumdung erfüllt wird, müssen Behauptungen in der Öffentlichkeit aufgestellt werden. Allerdings ist es im Bereich der sozialen Medien schwierig festzustellen, ob Anschuldigungen erhoben wurden, da die Kommentare in einer schnellen Folge nacheinander gepostet werden, sodass der Strafbestand der Beleidigungen oft leichter anzuwenden ist.


Informationsbeschaffung wird vereinfacht


In dem Entwurf wird zudem gefordert, dass die Verjährungsfrist von derzeit einem Jahr auf drei Jahre verlängert werden soll. Es dauert oft sehr lange, bis ein Täter identifiziert ist, da die Betreiber der sozialen Plattformen im Ausland sitzen oder der Verfasser eines Kommentars anonym im Netz unterwegs ist. So bekommen die Ermittler mehr Zeit.


Um es Opfern leichter zu machen, sich gegen Cybermobbing zu Wehr zu setzten, wurde im April 2021 ein Gesetz zur Begrenzung der Haftung von Inhaltsanbietern erlassen. Damit wurde das Verfahren für die Offenlegung der persönlichen Informationen von Kommentatoren erleichtert.


Derzeit müssen Opfer mindestens zwei Gerichtsverfahren erdulden, um die Offenlegung von Informationen zu erreichen. Das neue Gesetz wird Ende dieses Jahres in Kraft treten.






14 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page