Die überwiegende Mehrheit der Jugendlichen hat heute Zugang zum Internet. Viele von ihnen tragen das Internet in Form ihres Smartphones quasi in der Hosentasche mit sich rum. Obwohl sich keine frühere Generation so vertraut in der digitalen Welt bewegt hat, müssen Eltern und Lehrpersonen Jugendliche auf die Gefahren und Herausforderungen des Internets hinweisen. Cybermobbing ist eine solche Gefahr. Wer über das Thema Cybermobbing Bescheid weiss, kann nicht nur mithelfen, Cybermobbing-Attacken zu verhindern, sondern reagiert auch richtig, wenn er mit Cybermobbing in Berührung kommt.
Definition
Wenn mehrere Täter und/oder Täterinnen eine Person via Internet oder Handy über einen längeren Zeitraum hinweg absichtlich beleidigen, bedrohen, blossstellen oder belästigen, dann spricht man von Cybermobbing.
Im Einzelnen geht es dabei um:
die Verbreitung von falschen Informationen und Gerüchten
die Verbreitung und das Hochladen von peinlichen, verfälschten, freizügigen oder pornografischen Fotos und Videos
das Erstellen von (beleidigenden) Fake-Profilen
das Beschimpfen, Belästigen, Bedrohen und Erpressen via E-Mail, SMS etc.
die Gründung von «Hassgruppen», in denen wie in einem Gästebuch negative Äusserungen über Einzelpersonen gemacht werden können.
Opfer, Täterschaft und Ursachen
Das Verhältnis von Opfer und Täterinnen/Täter
Cybermobbing betrifft vor allem Kinder und Jugendliche und hat seinen Ursprung oft in der Schule resp. in der Offline-Welt. Obwohl die Täterinnen und Täter manchmal die Anonymität des Internets nutzen, um ihre Identität zu verschleiern, stammen sie in der Regel aus dem Bekanntenkreis des Opfers.
Ursachen von Cybermobbing
Cybermobbing ist immer mit einem Mangel an Sozial- und Medienkompetenz verknüpft. Den Täterinnen und Täter mangelt es an Empathie für das Opfer oder es ist ihnen gleichgültig. Mobberinnen und Mobber erhöhen ihre Stellung in der Gruppe, indem sie andere blossstellen und beschimpfen. In vielen Fällen ist sich die Täterschaft dabei nicht bewusst, dass alle Handlungen, die ausserhalb des Internets verboten sind, auch online strafbar sind.
Manchmal wird die mangelnde Medienkompetenz des Opfers von den Täterinnen und Tätern ausgenutzt: Gewisse Opfer sind im Vorfeld der Cybermobbing-Attacken unsorgfältig mit ihren Passwörtern umgegangen und haben sich vor dem Posten von Fotos, Videos und anderen Inhalten zu wenig informiert oder überlegt, welche Personen diese Posts sehen, verbreiten und missbrauchen könnten.
Verlagerung ins Internet
Mit der zunehmenden Verbreitung von Smartphones sind viele Jugendlichen den ganzen Tag online. Dieser Umstand führt dazu, dass sich ein beträchtlicher Teil ihrer sozialen Interaktionen ins Internet verlagert. Dazu gehören auch das für diese Altersgruppe typische Austragen von Konflikten, das unbewusste und bewusste Eingehen gewisser Risiken sowie das Herantasten an Grenzen oder sogar deren Verletzung. Anders als bei Auseinandersetzungen auf dem Pausenplatz oder Heimweg kann das Opfer von Mobbing über das Internet nicht zu Hause Erholung und Schutz suchen, wie dies bei einer «klassischen» Mobbing-Attacke möglich ist. Es muss ausserdem damit rechnen, dass eine Attacke auch noch nach einer Aussöhnung mit den Täterinnen und Tätern und/oder deren Bestrafung nicht endet: Über die Weiterverbreitung aller einmal im Internet veröffentlichten Daten hat weder die Täterschaft noch das Opfer – und auch nicht die Polizei – eine wirksame Kontrollmöglichkeit.
Rechtslage
In der Schweiz existiert kein eigenständiger Gesetzesartikel zu Cybermobbing.
Mögliche und typische Straftatbestände, die bei Cybermobbing erfüllt werden, sind:
Art. 143bis StGB Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem
Art. 144bis Ziff. 1 StGB Datenbeschädigung
Art. 156 StGB Erpressung
Art. 173 StGB Üble Nachrede
Art. 174 StGB Verleumdung
Art. 177 StGB Beschimpfung
Art. 179quater StGB Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte
Art. 179novies StGB Unbefugtes Beschaffen von Personendaten
Art. 180 StGB Drohung
Art. 181 StGB Nötigung
Was tut die Polizei?
Falls Cybermobbing in einem konkreten Fall mit Erpressung nach Art. 156 StGB oder Nötigung nach Art. 181 StGB einhergeht, werden die entsprechenden Taten von der Polizei von Amtes wegen verfolgt, sobald sie Kenntnis davon hat. Denn diese Delikte sind so genannte Offizialdelikte. Dies geschieht unabhängig davon, ob das Opfer die strafrechtliche Verfolgung der Täterinnen und Täter will oder nicht!
Andere, «leichtere» Straftaten, die in Zusammenhang mit Cybermobbing begangen wurden (z.B. Beschimpfung nach Art. 177 StGB), werden nur verfolgt, wenn das Opfer (oder seine gesetzliche Vertretung) einen Strafantrag bei der Polizei stellt. Hier spricht man von Antragsdelikten.
Was kann ich tun?
Wenn ich mein Kind vor Cybermobbing schützen will:
Unterstützen Sie Ihr Kind bei der Aneignung von Medienkompetenz. Sprechen Sie mit ihm über die Chancen und Gefahren des Internets. Verwenden Sie dazu beispielsweise die Broschüre «My little Safebook». Für Kinder unter 12 Jahren gibt es die Broschüre «Es war einmal…das Internet».
Ermuntern Sie Ihr Kind, sich Ihnen anzuvertrauen. Erklären Sie ihm, dass es mit Ihnen sprechen kann und soll, wenn es in den sozialen Medien gemobbt wird oder merkt, dass andere gemobbt werden.
Scheuen Sie sich nicht, das Thema Cybermobbing anzusprechen, auch wenn Sie selbst über wenig technische Kompetenz im Umgang mit Laptops, Tablets und Smartphones verfügen.
Wenn mein Kind von Cybermobbing betroffen ist oder sein könnte:
Wenn Sie bei Ihrem Kind Verhaltensveränderungen beobachten, sprechen Sie es auf die mögliche Ursache Cybermobbing an. Verschliessen Sie dabei Ihre Augen nicht davor, dass Ihr Kind sowohl Opfer als auch Täterin oder Täter sein könnte. Reden Sie mit ihm darüber. Wenn Sie feststellen, dass sich Ihr Kind an Cybermobbing-Attacken beteiligt, sollten Sie ebenfalls reagieren.
Sichern Sie Beweise für Cybermobbing-Attacken. Erstellen Sie Printscreens von Webseiten, speichern Sie Chatverläufe, SMS, Benutzernamen und dergleichen.
Besprechen Sie den Cybermobbing-Fall mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer und/oder mit dem Schulsozialdienst. Bestehen Sie darauf, dass sich auch die Klassenlehrperson um die Lösung und Aufarbeitung des Cybermobbings bemüht, insbesondere dann, wenn die involvierten Schülerinnen und Schüler dieselbe Klasse oder Schule besuchen.
Wenn die Cybermobbing-Attacke nach der Kontaktaufnahme mit den Involvierten und deren erwachsenen Bezugspersonen nicht unverzüglich aufhört, nehmen Sie externe Hilfe in Anspruch. Wenden Sie sich zum Beispiel an eine Opferhilfestelle oder eine Jugendberatungsstelle in Ihrem Kanton und überlegen Sie mit diesen Expertinnen und Experten, ob Sie bei der Polizei an Ihrem Wohnort Anzeige erstatten und/oder Strafantrag stellen wollen oder nicht.
Link Hilfe in der Not: celinesvoice.ch
Weitere Informationen
Auf dem Informationsportal Jugend und Medien erhalten Eltern, Lehr- und Betreuungspersonen Antworten, wie sie Kinder und Jugendliche im Medienalltag kompetent begleiten können.
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