Die Chronologie des Cybermobbing-Gesetzes in der Schweiz zeigt die Entwicklung der politischen Bemühungen zur gesetzlichen Bekämpfung von Cybermobbing. Da Cybermobbing bisher nicht explizit im Schweizer Strafrecht verankert war, führten prominente Fälle und gesellschaftlicher Druck zu einer verstärkten öffentlichen und politischen Diskussion. Hier die wichtigsten Stationen:
1. Vor 2020 – Kein spezifisches Gesetz gegen Cybermobbing:
In der Schweiz gibt es lange Zeit keine expliziten gesetzlichen Bestimmungen gegen Cybermobbing. Fälle von Online-Belästigung wurden bisher über allgemeine Bestimmungen im Strafgesetzbuch, wie Ehrverletzung, Drohung oder Nötigung, verfolgt. Diese Regelungen sind jedoch nicht direkt auf die speziellen Bedingungen des Cybermobbings zugeschnitten.
2. 2017 – Tragische Vorfälle und steigender Druck:
Prominente Fälle, wie der Suizid von Céline Pfister im Jahr 2017, bringen das Thema verstärkt ins öffentliche Bewusstsein und lösen eine gesellschaftliche Debatte über die Notwendigkeit spezifischer gesetzlicher Grundlagen gegen Cybermobbing aus. Familienangehörige, darunter auch die Eltern von Céline, engagieren sich für Aufklärung und Prävention, was zu einer größeren Medienberichterstattung und Sensibilisierung führt.
3. Juni 2020 – Parlamentarische Initiative von Gabriela Suter:
SP-Nationalrätin Gabriela Suter reicht eine parlamentarische Initiative ein, die fordert, dass Cybermobbing als eigenständiger Straftatbestand in das Schweizer Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Diese Initiative ist eine direkte Reaktion auf die gesellschaftliche Forderung nach spezifischen rechtlichen Maßnahmen gegen Cybermobbing.
4. März 2021 – Zustimmung des Nationalrats:
Der Nationalrat behandelt die Initiative und stimmt ihr im März 2021 zu. Dies ist ein bedeutender Schritt, da die Initiative dadurch offiziell unterstützt wird und in den Ständerat weitergeleitet wird. In dieser Phase wird auch eine Prüfung der Gesetzeslücken diskutiert, um die Wirksamkeit des Strafgesetzes im digitalen Kontext zu verbessern.
5. 2021 bis heute – Prüfung durch den Ständerat:
Die parlamentarische Initiative wird seit 2021 im Ständerat behandelt. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren fortzusetzen und den Gesetzesentwurf zu verabschieden, sodass Cybermobbing im Strafrecht explizit berücksichtigt wird. Der Prozess ist jedoch noch im Gange, und es steht ein endgültiger Entscheid aus.
6. Aktuelle Situation und weiterer Weg:
Der Ständerat muss final entscheiden, ob Cybermobbing als eigener Straftatbestand in das Schweizer Strafrecht aufgenommen wird. Parallel dazu setzen sich Organisationen und Vereine, darunter auch celinesvoice.ch, weiterhin für die Aufklärung und Sensibilisierung zum Thema Cybermobbing ein und drängen auf eine gesetzliche Regelung.
Zusammengefasst bleibt das Thema Cybermobbing in der Schweiz ein wichtiger gesellschaftlicher und politischer Diskussionspunkt. Der Ausgang im Ständerat wird entscheidend sein, um zu sehen, ob und wie die Schweiz auf die Herausforderungen des digitalen Zeitalters reagiert und Schutzmaßnahmen für Opfer von Cybermobbing schafft.
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