20.445 VOTUM SUTER GABRIELA
Suter Gabriela (S, AG):
Sie alle sind in Ihrem Leben wohl schon mit Mobbingsituationen in Berührung gekommen: in der Schule, am Arbeitsplatz, als Elternteil, vielleicht auch hier im Parlament. Mobbing ist eine Kombination von Verhaltensweisen, die alle darauf abzielen, ein Opfer blosszustellen und zu beschämen. Mobbing gibt es wahrscheinlich schon, seit es Menschen gibt. Weil wir uns aber nicht mehr nur in der analogen Welt bewegen, sondern unsere Aktivitäten parallel dazu immer mehr auch in der digitalen Welt stattfinden, hat das Thema neue Dimensionen angenommen. Mit meiner parlamentarischen Initiative schlage ich Ihnen deshalb vor, einen neuen Straftatbestand Cybermobbing zu schaffen.Unter "Cybermobbing" versteht man die Belästigung, Bedrängung, Verleumdung oder Blossstellung von anderen Personen über digitale Medien. Es werden Texte, Bilder oder Filme verbreitet, die die betroffenen Personen demütigen, beschämen oder schikanieren. Der Ursprung für solche Konflikte im Netz liegt häufig in der realen Welt.Ich gebe Ihnen fünf gute Gründe für einen solchen neuen Straftatbestand:
1. Cybermobbing nimmt seit Jahren zu. Insbesondere Jugendliche sind betroffen. Die James-Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften von 2022 illustriert das. Auf die Frage "Hast du schon einmal erlebt, dass dich jemand im Internet fertigmachen wollte?" antworteten 17 Prozent der befragten Jugendlichen im Jahr 2012 mit Ja. Im Jahr 2022, in der neuesten Studie, waren es bereits 29 Prozent. 39 Prozent der für die neueste Studie befragten Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe haben bereits erlebt, dass Fotos oder Videos von ihnen ohne ihre Zustimmung online gestellt wurden.
2. Cybermobbing ist deshalb so schlimm, weil es nur ein einziges Bild braucht, das ins Netz hochgeladen wird. Es erreicht dann ein riesiges Publikum und ist kaum mehr löschbar. Die Täterschaft kann anonym bleiben.
3. Cybermobbing wird vom aktuellen Strafrecht nur ungenügend erfasst. Die klassischen Grundtatbestände, wie etwa Nötigung oder Ehrverletzung, sind auf Einzelhandlungen ausgelegt, die verfolgt werden können. Bei Cybermobbing führt dies zu Schwierigkeiten, weil es meist eine Vielzahl, eine Kombination von Verhaltensweisen und Handlungen ist, die in ihrer Gesamtheit auf das Opfer einwirken. Das macht es schwierig, die Täterschaft zu verfolgen. Für die Opfer und deren Angehörige ist es sehr belastend, wenn verschiedene Straftatbestände erfüllt sein müssen. Es besteht auch die reelle Gefahr, dass das Material für die jeweiligen einzelnen Straftatbestände nicht immer ausreicht und die Strafe dann entsprechend milde ausfällt, obwohl die Kumulation der unerwünschten Verhaltensweisen schwerwiegende Auswirkungen auf das Opfer hat, bis hin zu Depressionen, Suizidgedanken oder sogar Selbstmord.
4. Unser Strafgesetz muss mit der Zeit gehen. Auf ein neues soziales Phänomen von solcher Wucht, von solcher Intensität, wie es bei Cybermobbing der Fall ist, muss es reagieren. Unser Strafrecht ist sehr präzise, deshalb müssen die Straftaten auch möglichst präzise formuliert sein.
5. Und schliesslich ist ein neuer Straftatbestand Cybermobbing auch aus Präventionssicht wichtig. Die Bevölkerung, gerade auch Jugendliche, muss klar wissen, welche Taten strafbar sind. Diese müssen klar benannt werden. Die Praxis zeigt, dass Gesetzesnormen eine Signalwirkung haben.Für mich ist auch klar: Nicht für jedes Thema, das aufkommt, braucht es einen neuen Straftatbestand. Aber wenn das Phänomen eine solche Intensität und Dauer aufweist, wie es bei Cybermobbing der Fall ist, dann ist ein neuer Straftatbestand angebracht. Denn das gesellschaftliche Bedürfnis und die Erwartung sind da, dass gesellschaftlich als störend empfundene Verhaltensweisen auch entsprechend bestraft werden. Deshalb sind wir in der Pflicht, einen passenden Gesetzesartikel zu schaffen. In der Kommission wurde darüber diskutiert, ob nicht sogar ein neuer Straftatbestand Mobbing eingeführt werden soll, also ein "technologieneutraler" Artikel. Diesem Vorschlag stehe ich offen gegenüber. Meine parlamentarische Initiative schliesst ein solches Unterfangen nicht aus, im Gegenteil: Sie gibt der Kommission die Möglichkeit, genau solche Fragen in der zweiten Phase zu prüfen.Ich bitte Sie deshalb, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Quelle: Parlament.ch
Download: Video Votum
Comentarios