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Offener Brief an den Nationarat zum "Cybermobbinggesetz"

Der offene Brief fordert den Nationalrat auf, die parlamentarische Initiative zum Straftatbestand Cybermobbing nicht abzulehnen.


Hintergrund und Anliegen


• Kinder- und Jugendorganisationen in der Schweiz setzen sich für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cybermobbing ein.


• Die parlamentarische Initiative 20.445 von Gabriela Suter, die einen neuen Straftatbestand für Cybermobbing fordert, wurde von National- und Ständerat unterstützt.


• Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat einen Normvorschlag erarbeitet, der wiederholtes Mobbing unter Strafe stellen würde.


Aktuelle Situation und Notwendigkeit


• Der Schutz vor Cybermobbing ist unzureichend; etwa 30 % der Jugendlichen in der Schweiz haben Erfahrungen damit gemacht.


• Der bestehende rechtliche Rahmen greift zu kurz, da Vor vielefälle nicht angezeigt werden und Betroffene oft unzufrieden mit der Polizei sind.


• Ein eigenständiger Straftatbestand würde Klarheit schaffen, Opferrechte stärken und die Hemmschwelle für Anzeigen senken.


Gesellschaftliche Bedeutung


• Ein solcher Straftatbestand würde psych ernstische Gewalt nehmen und ein gesellschaftliches Signal senden.


• Er würde dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche ernst genommen werden und ihre Rechte gestärkt werden.


• Die Kombination aus rechtlichem Schutz und Prävention ist entscheidend, um langfristig die psychische Gesundheit junger Menschen zu fördern.


Der Brief appelliert an die Mitglieder des Nationalrats, die Initiative nicht abzulehnen und die bereits geleisteten Vorarbeiten zu würdigen.




An die Mitglieder des Nationalrats Schweizer Parlament 3003 Bern


Zürich, 9. Dezember 2025


Offener Brief: Keine Abschreibung der parlamentarischen Initiative von Gabriela Suter (20.445) – Straftatbestand Cybermobbing


Sehr geehrte Damen und Herren Nationalrätinnen und Nationalräte


Als Kinder- und Jugendorganisationen in der Schweiz setzen wir uns täglich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in einer sicheren, geschützten und förderlichen Umgebung aufwachsen können. Die zunehmende Digitalisierung eröffnet der jungen Generation viele Chancen, birgt jedoch auch erhebli­che Risiken: Cybermobbing, Cybergrooming und problematische Inhalte belasten ihre psychische Ge­sundheit stark.


National- und Ständerat haben im Jahr 2022 respektive 2023 der parlamentarischen Initiative 20.445 von Gabriela Suter zugestimmt, welche die Schaffung eines Straftatbestandes Cybermobbing fordert. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) hat sich über längere Zeit intensiv mit der Umsetzung des Vorstosses befasst und einen Normvorschlag zur Einführung eines neuen Straftatbe­stands (Art. 177bis E-StGB) erarbeitet. Dieser würde wiederholtes Demütigen, Schikanieren, Bedro­hen oder Belästigen einer Person unter Strafandrohung stellen, mit einer Verschärfung bei öffentlich­wirksamer Begehung, insbesondere mittels Informations- und Kommunikationstechnologien.


Trotz der ausführlichen Arbeiten hat die RK-N an ihrer Sitzung vom 30./31. Oktober 2025 mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, Ihrem Rat an der Wintersession die Abschreibung des Geschäfts zu empfehlen.


Wir, die unterzeichnenden Kinder- und Jugendorganisationen sowie Betroffenenorganisatio­nen, möchten Sie bitten, die Abschreibung der pa. Iv. 20.445 „Neuer Straftatbestand Cyber­mobbing“ am 19. Dezember nicht zu unterstützen. Wir würden es sehr begrüssen, wenn die bereits geleisteten Vorarbeiten der Kommission gewürdigt und der Vorentwurf der RK-N statt­dessen der öffentlichen Vernehmlassung unterstellt würden.


Der aktuelle Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cybermobbing ist ungenügend. Repräsenta-tive Studien zeigen, dass rund 30 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz bereits mindestens ein Element von Cybermobbing erlebt hat. Erfahrungen aus der Kinder- und Jugendberatung bestätigen die weite Verbreitung von Cybermobbing und Mobbing. Die psychischen, emotionalen und körperli­chen Folgen für die Betroffenen sind sehr schwerwiegend und reichen von Rückzug, Ängsten und psychosomatischen Beschwerden bis hin zu Suizidgedanken. Mobbing und Cybermobbing können alle treffen und hinterlassen oft nachhaltige Spuren in der Biografie der Betroffenen.


Das geltende Recht greift zu kurz: Einzelne Mobbing und Cybermobbing-Handlungen sind zwar punk­tuell strafbar, beispielsweise unter Nötigung, übler Nachrede oder Verleumdung. Gleichzeitig zeigen repräsentative Befragungen, dass nur rund fünf Prozent der Cybermobbing-Vorfälle in der Schweiz angezeigt werden und rund 80 Prozent der Betroffenen mit dem Vorgehen der Polizei unzufrieden sind. Solange Cybermobbing und Mobbing rechtlich im Graubereich bleiben, liegt die Verantwortung bei den Betroffenen und ihren Eltern – häufig ohne Unterstützung. Dies ist untragbar und muss drin­gend geändert werden.


Ein eigenständiger Straftatbestand für (Cyber-)Mobbing hätte weitreichende Vorteile. Er würde Be­troffenen Klarheit und Anerkennung verschaffen, indem er eindeutig benennt, dass ihnen Unrecht ge­schieht. Fortgesetzte oder kombinierte Handlungen, die einzeln nicht strafbar wären, würden erfasst, die Opferrechte gestärkt und die Hemmschwelle für Anzeigen gesenkt.


Gleichzeitig sendet die Politik mit einem Straftatbestand (Cyber-)Mobbing ein deutliches gesellschaft­liches Signal: Psychische Gewalt ist echte Gewalt und wird ebenso ernst genommen wie physische Gewalt. Betroffene, Schulen, Eltern und Ermittlungsbehörden erhielten ein klares Instrument, um sys­tematische Dynamiken zu erkennen und konsequent zu handeln. So trägt ein eigenständiger Straftat­bestand dazu bei, dass Kinder und Jugendliche ernst genommen, ihre Rechte gestärkt und die Ge­sellschaft für die Problematik sensibilisiert wird.


Cybermobbing und Mobbing sind keine Bagatelle, sondern eine Form von Gewalt und eine ernsthafte Bedrohung für die gesunde psychische Entwicklung junger Menschen. Ein eigenständiger, technolo­gieneutraler Straftatbestand in Kombination mit Prävention und Unterstützung durch Fachstellen ist aus unserer Sicht unerlässlich, um Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen, Angehörige zu ent­lasten und langfristig Gesundheits- und Sozialkosten zu senken.


Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihren Einsatz für den Schutz, die Rechte und Zukunft von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz.


Freundliche Grüsse




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