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AutorenbildCandid Pfister

Suizid nach Cybermobbing: Die Täterin mobbt einfach weiter


Cybermobbing sollte ein eigener Straftatbestand werden, fordern die Eltern eines Opfers, dass sich mit nur 13 Jahren das Leben nahm.


Ein 13-jähriges Mädchen nimmt sich nach massivem Cybermobbing das Leben. Zwei Jahre später verschickt ihre Peinigerin weiter Drohnachrichten. Für die Eltern der Verstorbenen ist das besonders belastend.


Der Fall sorgte 2017 für Aufsehen: Die 13-jährige Céline Pfister aus Spreitenbach AG nimmt sich das Leben, nachdem sie zuvor massiv gemobbt worden war. Ein Mädchen und ein Junge wurden daraufhin verurteilt: wegen versuchter Drohung und Beschimpfung und wegen Nötigung. Die Täterin soll noch immer Drohnachrichten verschicken, berichtet nun das SRF. In der «Rundschau» äusserten sich nun die schockierten Eltern von Céline.


Auch wenn die Justiz keinen kausalen Zusammenhang zwischen Mobbing und Suizid herstellen konnte, ist sich Célines Vater sicher, dass die fiesen Handyattacken mit Schuld am Tod seiner Tochter haben: «Ich weiss nicht, was alles in Célines Kopf vorgegangen ist, aber ich kann mir vorstellen, dass diese öffentliche Blossstellung ihr das Genick gebrochen hat», sagte er in der SRF-Sendung.


Zwei Jahre nach den Vorfällen finden es die Etern besonders schlimm, dass die damalige Täterin einfach weitermacht. Sie hatte schon damals aus der Jugendpsychatrie ein Drohvideo ( «Hör mal zu, du kleine Nutte: Wir werden dich finden. Und zweitens, du wirst genauso sterben wie Céline!») verschickt. Auch heute noch beschimpft und bedroht die junge Frau Mädchen im Internet.


«Ich reisse dir deine Pussy auf» oder «Ich verboxe dich, du kleine Schlampe» zitiert die «Rundschau» aus Chatprotokollen der vergangenen Wochen, die den Journalisten nach eigenen Angaben vorliegen.


«Die Geschichte von Céline, so dramatisch sie ist, zeigt auf, was durch Mobbing passieren kann», sagt ihr Vater Candid Pfister. «Uns ist klar, unsere Tochter kommt nicht mehr zurück. Aber es muss sich etwas ändern», nimmt er mit seiner Frau die Politik in die Pflicht. Die Eltern setzen sich dafür ein, dass ein neuer Strafstandbestand Cybermobbing eingeführt wird.


Auch wenn das rechtlich nicht nötig sei, weil Cybermobbing durch klassische Straftatbestände wie Drohung, Beschimpfung oder Nötigung abgedeckt sei, unterstützt Strafrechtsprofessor Jonas Weber die Idee. Kriminalpolitisch könnte das sinnvoll sein, sagte er im SRF: «Ein Straftatbestand Cybermobbing könnte präventive Wirkung haben.»



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