Laut einer aktuellen Studie hat Cybermobbing seit Beginn der Corona-Pandemie stark zugenommen. Die Betroffenen fühlen sich oft hilflos. Doch soziale Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum. Sie können sich wehren.
Vor allem seit Beginn der Corona-Pandemie berichten immer mehr Schüler von Angriffen gegen sie in sozialen Netzwerken wie Whatsapp oder Instagram. Aber auch Erwachsene können Opfer von Cybermobbing werden. Mit Cybermobbing sind Beleidigungen, Verleumdungen oder üble Nachrede im Netz gemeint. Die Angriffe reichen von Bloßstellung, Verleumdung und Rufschädigung über Identitätsraub bis hin zu Gewalt- oder sogar Morddrohungen.
Das Netz ist kein rechtsfreier Raum
Aber auch wenn sich viele Opfer von Cybermobbing hilflos fühlen, genau wie Eltern aber auch Lehrkräfte, ist das Netz keineswegs ein rechtsfreier Raum. Allerdings gestaltet sich die Rechtsdurchsetzung bei Cybermobbing bisweilen schwierig, da man oft nicht weiß, wer hinter den Nachrichten und Kommentaren steckt
Dennis Amour, Rechtsanwalt und der Geschäftsführer des Bayerischen Journalisten Verbandes e.V. findet, dass die sozialen Medien viel mehr zu diesem Thema aufklären müssen. "Im vergangenen Jahr gab es die 'Create don't hate'-Kampagne von Instagram. Gleichzeitig gibt es Unterstützung durch künstliche Intelligenz." Entscheidend sei aber, dass es dauerhafte Anlaufstellen für Betroffene gibt, bei denen man Vorfälle einfach melden kann. "Insgesamt wäre es schön, einen besseren Überblick über die Maßnahmen zu haben, die es in den jeweiligen Social Media gibt. Stichwort: Transparenz", so Amour gegenüber BR24.
Häufig erfüllen Aussagen in sozialen Netzwerken Straftatbestände wie die der üblen Nachrede, der Verleumdung, der Beleidigung oder der Volksverhetzung. Zudem ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz seit 1. Oktober 2017 in Kraft, mit dem Fake News, Hass-Kommentare und Mobbing in den sozialen Netzwerken effektiver bekämpft werden sollen. Netzwerke, die mehr als zwei Millionen Nutzer haben, verpflichten sich, offensichtlich strafrechtlich relevante Inhalt auf ihrer Plattform innerhalb von 24 Stunden nach dem Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren.
Betroffene können sich auch an Beratungsstellen wenden
Auch diverse Beratungsstellen stehen sowohl Jugendlichen als auch Erwachsenen im Fall eines Cybermobbings zur Seite. Hier einen Überblick:
Es ist wichtig, Cybermobbing zu melden
Generell ist es wichtig, die Angriffe zum Beispiel mit einem Screenshot zu dokumentieren und dann zu melden. Bei Beleidigungen, Drohungen oder anderen Straftaten sind Strafanzeigen immer möglich, sagt der Rechtsanwalt Dennis Amour. Strafanzeigen werden von den Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften entgegengenommen. "Auch wenn man sich nicht sicher ist, ob eine Straftat vorliegt, sollte man diesen Weg gehen. Am Ende entscheidet die Staatsanwaltschaft darüber, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Es gibt in Bayern auch Schwerpunktstaatsanwaltschaften und eine Initiative 'Justiz und Medien Konsequent gegen Hass'". Zusätzlich könne man auch zivilrechtlich gegen falsche Tatsachenbehauptungen vorgehen. Wenn eine Löschung durch die sozialen Netzwerke ausbleibe, dann sei eine Beratung durch einen Rechtsanwalt auch ein guter Weg.
quelle: www.br.de
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